Zunächst verunmöglichte er jede Papierspur der Geldflüsse der G.________ GmbH, indem er nahezu sämtliche Einnahmen der Firma innert kürzester Zeit bar bezog und sich bei deren Ausgaben (u.a. Lohnzahlungen) mithin hauptsächlich auf Bargeldverkehr beschränkte. Sodann gab der Beschuldigte gegenüber den ihn behandelnden Ärzten – Dr. E.________ und Dr. F.________ – sowie später in der Unfallmeldung UVG an die SUVA an, ausschliesslich als Gerüstbauer zu arbeiten, was zwar seinem Arbeitsvertrag entsprach, nicht aber den tatsächlichen Gegebenheiten.