Mit Blick auf diese Empfehlung sowie auf den vorliegenden Deliktsbetrag erscheint der Kammer – allein bei Berücksichtigung des Deliktsbetrags – eine hypothetische Strafe von 40 Strafeinheiten als angemessen. 20.1.2 Art und Weise des Vorgehens Die Art und Weise des Vorgehens des Beschuldigten wirkt sich stark straferhöhend aus. Der Beschuldigte handelte systematisch und überlegt im Hinblick auf das deliktische Ziel. Zunächst verunmöglichte er jede Papierspur der Geldflüsse der G._____