Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sehen bei einem Betrug, bei dem der Täter eine Person wortreich und überzeugend zu einem Darlehen von CHF 20‘000.00 überredet, obwohl er annimmt, dass er den Betrag wegen seiner grossen Verschuldung nie zurückzahlen wird, als Sanktion 120 Strafeinheiten vor (S. 47). Mit Blick auf diese Empfehlung sowie auf den vorliegenden Deliktsbetrag erscheint der Kammer – allein bei Berücksichtigung des Deliktsbetrags – eine hypothetische Strafe von 40 Strafeinheiten als angemessen.