Anschliessend wird für jedes einzelne Delikt die Strafart bestimmt. Wenn klar ist, ob eine oder mehrere Gesamtstrafen ausgesprochen werden oder nicht, werden schliesslich die Täterkomponenten berücksichtigt, weil diese erst nach der Festlegung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen sind, wenn sich – wie in casu – keine Trennung in allgemeine und spezielle Täterkomponenten aufdrängt (vgl. dazu das Urteil des Bundesgerichts 6B_237/2018 vom 24. August 2018 E. 2.2).