19. Deliktsmehrheit Die erstinstanzlichen Schuldsprüche wurden vorliegend allesamt bestätigt. Für einen Überblick über die Schuldsprüche wird deshalb auf die Zusammenstellung der Vorinstanz auf S. 52 ihrer Urteilsbegründung verwiesen (pag. 18 281 unten). In casu liegt somit die Situation der Deliktsmehrheit vor. Es sind deshalb zunächst – je gesondert – die Strafen für die einzelnen Delikte zu bestimmen.