40 16. Zusammenfassung und Konkurrenzen Vorliegend erfolgen somit Schuldsprüche wegen Betrugs, wegen Versuchs dazu, wegen mehrfacher Urkundenfälschung und wegen Misswirtschaft. Aufgrund der Verschiedenheit der Rechtsgüter besteht zwischen Betrug und Misswirtschaft einerseits sowie zwischen Betrug und Urkundenfälschung andererseits echte Konkurrenz (statt vieler BGE 129 IV 53 E. 3 und 3.6; BGE 71 IV 205 E. 3; ferner Urteil des Bundesgerichts 6S.96/2002 vom 19. Juni 2002).