deren offener Forderungen von Gläubigern hätte verwenden müssen. Dadurch ver- 38 schlimmerte der Beschuldigte bewusst die Vermögenslage der G.________ GmbH und führte schlussendlich deren Zahlungsunfähigkeit herbei. Nachdem über das fragliche Unternehmen am 12. April 2016 der Konkurs eröffnet wurde, wurde dieser mangels Aktiven am 24. Mai 2016 eingestellt. 15.7 Rechtliche Würdigung 15.7.1 Ergebnis der Vorinstanz und Argumente des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Die Vorinstanz erachte den objektiven Tatbestand der Misswirtschaft als erfüllt.