10 002 020), stellen sich in tatsächlicher Hinsicht folgende Fragen, die im Rahmen der Beweiswürdigung zu beantworten sind: 1. Verwendete der Beschuldigte einen beachtlichen Teil der geschäftlichen Einnahmen der G.________ GmbH für private Zwecke, namentlich fürs Glücksspiel und zur Bezahlung privater Schulden und Bussen anstatt zur Begleichung angefallener Betriebskosten und offener Forderungen? 2. Verschlimmerte der Beschuldigte durch sein Vorgehen die Überschuldung der G.________ GmbH oder führte er dadurch deren Zahlungsunfähigkeit herbei? 15.5 Beweiswürdigung durch die Kammer 15.5.1