15.4 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen zum Vorwurf der Misswirtschaft Während unbestritten ist, dass über die G.________ GmbH am 12. April 2016 der Konkurs eröffnet und dieser mangels Aktiven am 24. Mai 2016 eingestellt wurde (pag. 10 002 020), stellen sich in tatsächlicher Hinsicht folgende Fragen, die im Rahmen der Beweiswürdigung zu beantworten sind: 1. Verwendete der Beschuldigte einen beachtlichen Teil der geschäftlichen Einnahmen der G._