Aus den Bankauszügen geht zudem klar hervor, dass er jeweils praktisch umgehend nach Eingang der Einnahmen der G.________ aus dem Gerüstbau auf dem Q.________-Konto die Gelder bar abhob. Der Vorwurf im Strafbefehl stützt sich auf seine Aussage, er habe einen Teil dieses Geldes fürs Glücksspiel und einen Teil davon zur Bezahlung privater Schulden verwendet und wisse, dass das falsch gewesen sei. An der Hauptverhandlung bestätigte der Beschuldigte diese Aussagen, so dass der angeklagte Sachverhalt ohne weiteres als erstellt erachtet werden kann.