34 und des Arbeitspensums von K.________ bei der G.________ GmbH sowie die Folgen ihres Unfalls vom 31. Oktober 2014 und damit den Grad ihrer Arbeitsunfähigkeit inhaltlich unwahre Dokumente (Schadenmeldung UVG, Arztzeugnisse, Arbeitsvertrag etc.) ein. Damit beabsichtigten sie, die SUVA über den Bestand und die Höhe des Taggeldanspruchs von K.________ zu täuschen. Mit der Zustellung der inhaltlich unwahren Dokumente an die SUVA begannen der Beschuldigte und K.________ mit der Täuschung. Sie überschritten somit die Schwelle zwischen Vorbereitung und Versuch.