Nachdem die SUVA für K.________ keine Taggelder ausrichtete, ist offensichtlich, dass in casu nicht sämtliche objektiven Tatbestandselemente des Betrugs erfüllt sind bzw. dass der Erfolg ausblieb. Nachfolgend ist mithin zu prüfen, ob sich der Beschuldigte wegen Betrugsversuchs in Mittäterschaft schuldig machte. Gemäss vorliegender Beweiswürdigung reichten der Beschuldigte und K.________ der SUVA zwecks Täuschung über die Art der Arbeitstätigkeit, die Höhe des Lohns