Zusammengefasst ist der Anklagesachverhalt aus Sicht der Kammer erstellt. Es kann mit leichter Anpassung betreffend die Höhe der Taggeldzahlungen, welche die SUVA wohl entrichtet hätte, wenn die Machenschaften des Beschuldigten und von K.________ nicht aufgeflogen wären (vgl. Erwägung 14.5.2. oben) vollumfänglich auf den einleitend zitierten und von der Vorinstanz als erwiesen erachteten Sachverhalt verwiesen werden (siehe die Erwägungen 14.1 und 14.2 oben). 14.7 Rechtliche Würdigung 14.7.1 Ergebnis der Vorinstanz und Argumente des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Die Vorinstanz erachtete den Tatbestand des versuchten Betrugs als erfüllt.