__ zielten mit ihrer Vorgehensweise offensichtlich darauf ab, für letztere zunächst ein Arztzeugnis zu erlangen, welches ihr gestützt auf die geltend gemachten, angeblich erheblichen Schmerzen bzw. Verletzungen infolge des mutmasslichen Arbeitsunfalls vom 31. Oktober 2014 eine möglichst lange sowie prozentmässig hohe Arbeitsunfähigkeit bescheinigte. Sodann sollte die SUVA durch die Einreichung der Schadenmeldung UVG betreffend K.________ dazu veranlasst werden, gestützt auf die darin gemachten und in Bezug auf die Art der Tätigkeit, das Arbeitspensum und den Lohn von K.________ bei der G.__