Zur Frage, was der Beschuldigte und K.________ mit ihrem Vorgehen beabsichtigten Der Beschuldigte und K.________ zielten mit ihrer Vorgehensweise offensichtlich darauf ab, für letztere zunächst ein Arztzeugnis zu erlangen, welches ihr gestützt auf die geltend gemachten, angeblich erheblichen Schmerzen bzw. Verletzungen infolge des mutmasslichen Arbeitsunfalls vom 31. Oktober 2014 eine möglichst lange sowie prozentmässig hohe Arbeitsunfähigkeit bescheinigte.