Sodann hätte die SUVA gestützt darauf aller Wahrscheinlichkeit nach Taggelder für K.________ in der Höhe von total CHF 15'457.60 ausbezahlt (106 Tage à CHF 136.80 und 14 Tage à CHF 68.40 [betreffend die Höhe des Taggelds vgl. pag. 14 001 048]), die in diesem Umfang nicht geschuldet gewesen wären, womit sie sich entsprechend am Vermögen geschädigt hätte. 14.5.3 Zur Frage, was der Beschuldigte und K.________ mit ihrem Vorgehen beabsichtigten Der Beschuldigte und K.___