14.5.2 Zur Frage, ob der SUVA durch dieses Vorgehen des Beschuldigten und von K.________ einen Schaden entstand und wenn ja, in welcher Höhe Nachdem die G.________ GmbH der SUVA am 17. Februar 2015 den fünften Arbeitsunfall innert vier Monaten gemeldet hatte, verlangte diese von der G.________ GmbH am 26. Februar 2015 umfassende Unterlagen samt Arbeitsverträgen über alle Angestellten ein (pag. 14 001 046). Zudem widerrief sie die am 27. Februar 2015 erteilte Zusicherung von Taggeldzahlungen für K.________