14 001 058). Gleich verhält es sich übrigens bei der Schadenmeldung UVG des Beschuldigten, die er am selben Tag ausfüllte wie diejenige seiner Freundin K.________ und die ebenfalls – anders als sein Arbeitsvertrag – eine Ferien-/Feiertagsentschädigung plus Akkordzuschläge erwähnt (vgl. pag. 14 001 188 und pag. 14 001 277). Weshalb