lich eine leichtgradige Zerrung ohne Zeichen einer Bandruptur, bei vollständiger Intaktheit und normaler Darstellung aller übrigen Strukturen des Fussgelenkes zu Tage (pag. 14 001 023). Mithin objektiviert auch das MRI keine Verletzung, die eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit hätte nach sich ziehen können. Schliesslich liefern auch die der SUVA zugestellten Berichte des nachbehandelnden Arztes Dr. F.________ keine Hinweise auf etwas anderes als einen Bagatellunfall von K.________. Daraus geht hervor, dass Dr. F.________ K.________ nach zwei Konsultationen am 22. und am 29. November 2014 weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit von 100% attestierte (pag.