Diese Umstände sprechen – wie der Bericht und das Arztzeugnis UVG der AG.________ (Klinik) – gegen einen folgeschweren Unfall von K.________ am 31. Oktober 2014, der eine monatelange, vollumfängliche Arbeitsunfähigkeit hätte nach sich ziehen können und von dem zu erwarten ist, dass man sich an Ort und Zeit erinnern kann. Bezeichnend für einen Bagatellunfall sind denn auch die Resultate der von Dr. F.________ wegen angeblich andauernder Schmerzen von K.________ angeordneten Magnetresonanztomographie (nachfolgend: MRI [Magnetic Resonance Imaging]). Gemäss dem Befundbericht von Dr. AL.________ vom 2. Februar 2015 brachte das MRI – entsprechend den bisherigen Untersuchungen – nämlich ledig-