28 – d.h. um neun Tage – verlängert und es wurden weitere Schmerzmittel abgegeben (zum Ganzen pag. 14 001 013). Aus Sicht der Kammer spricht auch dieses Arztzeugnis UVG der AG.________ (Klinik) gegen einen schwerwiegenden Unfall von K.________ am 31. Oktober 2014. Sodann legen auch die Aussagen von K.________ selbst nahe, dass es sich beim fraglichen Vorfall eigentlich um eine Bagatelle handelte, war sie doch beispielsweise nicht in der Lage, den genauen Unfallort anzugeben. Gemäss der Schadenmeldung UVG vom 6. November 2014 soll K.________ am 31. Oktober 2014 um 14.00 Uhr in Y.