Es seien eine geringe Schwellung und eine leichte Rötung sichtbar gewesen, aber kein Hämatom. Als weiteres Procedere sei eine Nachkontrolle nach ca. zehn Tagen sowie das Tragen einer Schiene, eines guten Schuhwerks mit hohen Socken, eventuell die Benützung von Stöcken und die Einnahme von Schmerzmitteln empfohlen worden (zum Ganzen pag. 14 001 071). Am 6. November 2014 meldete K.________ ihren Unfall vom 31. Oktober 2014 der SUVA (pag. 14 001 005), wobei die entsprechende Schadenmeldung UVG mit der Unfallbeschreibung «sie hat sich am linkem Fuss verletzt» unbestrittenermassen vom Beschuldigten verfasst wurde (pag.