Aus Sicht der Kammer ist diese Frage zu bejahen. In Würdigung der nachfolgenden Ausführungen ist erwiesen, dass der Beschuldigte und K.________ versuchten, die SUVA einerseits über das Ausmass und die Folgen des Unfalls von K.________ vom 31. Oktober 2014 sowie andererseits über die Art der Tätigkeit, das Arbeitspensum und die Höhe des Lohnes, den K.________ bei der G.________ GmbH verdient haben soll, zu täuschen. a. Betreffend das Ausmass und die Dauer der Folgen, welche/s der Unfall von K.___