14.3 Argumente des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Der Verteidiger führte für den Beschuldigten gegen die vorinstanzliche Beweiswürdigung in der Berufungsverhandlung aus, der Unfall von K.________ und die Tatsache, dass diese sich wie der Beschuldigte auf die Empfehlungen ihres Arztes verlassen habe, seien unbestritten. Soweit dem Beschuldigten vorgeworfen werde, in der Schadenmeldung UVG von K.________ falsche Angaben gemacht – konkret ein zu hohes Anstellungspensum und einen zu hohen Lohn von K.___