Mit einer solchen Verletzung kann man schon nach wenigen Tagen mit Hilfe einer Schiene wieder einigermassen gehen und es ist offensichtlich, dass eine Bürotätigkeit schon wenige Tage nach dem Unfall, und auch die Tätigkeit als Putzfrau wenn nicht schon nach Tagen, so doch nach wenigen Wochen, und nicht erst nach mehr als drei Monaten wieder aufgenommen werden kann. Damit kann der erste Abschnitt der Sachverhaltsdarstellung im Strafbefehl grundsätzlich als erstellt bezeichnet werden, denn dass K.________ die entsprechenden Arztberichte der SUVA einreichte und auch in der Befragung vom 17.02.2015 angab, noch