In Ziffer 3 des Strafbefehls wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe die SUVA gemeinsam mit K.________ zu täuschen versucht, und zwar einerseits über das gesundheitliche Ausmass der Folgen ihres Arbeitsunfalls vom 30.10.2014 und damit den Grad ihrer Arbeitsunfähigkeit, und andererseits über die Höhe des Leistungsanspruchs, indem sie zu Unrecht angaben, K.________ arbeite zu 100% und verdiene dabei monatlich CHF 4‘800.00, wobei sie einen inhaltlich unwahren Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und nachträglich erstellte Lohnquittungen vorgelegt haben sollen. Beweiswürdigend hat das Gericht sich folglich zuerst mit den Folgen des Unfalls von K._____