K.________ und A.________ versuchten sodann gemeinsam, die Suva über die Höhe des beantragten Leistungsanspruches zu täuschen, indem A.________ als Vertreter der Arbeitgeberin von K.________, der G.________ GmbH, wissentlich und willentlich die Schadenmeldung der Suva vom 6. November 2014 betreffend den Unfall vom 31. Oktober 2014 wahrheitswidrig ausfüllte; A.________ wies darin einen höheren Beschäftigungsgrad (100% statt 20 bis 30 Stunden pro Woche) und einen höheren (CHF 4'800.00) als dem tatsächlich ausbezahlten Bruttolohn von K.________ aus. Diese Angaben belegte er auf Nachfrage der Suva mit einem von ihm erstellten und von K.__