T.________ F.________ die Ausstellung einer Bescheinigung für ihre angebliche Arbeitsunfähigkeit zu 100% von 3. November 2014 bis 17. Februar 2015 und sodann zu 50% bis 22. März 2015 erwirkte und anschliessend die auf diese Weise erlangten medizinischen Zeugnisse, Gutachten und 25 Berichte der Suva einreichte und dieser gegenüber wahrheitswidrige Angaben machte (u.a. Fragebogen vom 24. November 2014; Besprechung vom 16. Februar 2015).