Diese Arztzeugnisse stellen zwar echte, aber inhaltlich unwahre Urkunden dar. Sie wurden von den entsprechenden Ärzten verfasst, attestieren dem Beschuldigten aber eine Arbeitsunfähigkeit im Umfang von 100%, obwohl er tatsächlich «nur» zu 50% arbeitsunfähig gewesen wäre. Indem der Beschuldigte diese Arztzeugnisse, die ein unwahres Bild über seine Arbeitsfähigkeit ergaben, durch die Ärzte E.________ und F.________ erstellen liess, erfüllte er objektiv den Tatbestand der Falschbeurkundung in Form des Falschbeurkunden lassen.