Dies war dem Beschuldigten klar. Zudem wusste er, dass die Arztzeugnisse geeignet waren, die SUVA dazu zu veranlassen, ihm gestützt darauf die vollen (anstatt «nur» die ihm eigentlich zustehenden «halben») Taggelder auszurichten. 13.7 Rechtliche Würdigung 13.7.1 Ergebnis der Vorinstanz und Argumente des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Die Vorinstanz gelangte zum Schluss, der Beschuldigte habe die Ärzte durch Täuschung über die Art seiner Arbeitstätigkeit dazu gebracht, ihn zu 100% arbeitsunfähig zu schreiben, obwohl er objektiv gesehen mindestens 50% hätte arbeiten können.