Zur Frage, ob die im Strafbefehl vom 29. Mai 2018 erwähnten vier Arztzeugnisse inhaltlich unwahr sind Diese Frage ist nach den voranstehenden Ausführungen unter Erwägung 12 (insb. die Erwägungen 12.6.1, 12.6.2 und 12.7) ohne weiteres zu bejahen. Der Beschuldigte gab den behandelnden Ärzten Dr. E.________ und Dr. F.________ nach seinem Unfall vom 14. Oktober 2014 wahrheitswidrig an, er arbeite für die G.________ GmbH ausschliesslich als Gerüstbauer, obwohl er für diese – als fak-