19 320). Ergänzend sei an dieser Stelle auf die Ausführungen im Rahmen der Beweiswürdigung zum Vorwurf des Betrugs – unter Erwägung 12.3 oben – verwiesen, wo die nähere Begründung des Verteidigers, weshalb es sich bei den Arztzeugnissen um inhaltlich wahre Dokumente handle, bereits zusammengefasst dargetan wurde. 13.4 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen zum Vorwurf der Urkundenfälschung Bestritten und in der nachfolgenden Beweiswürdigung zu beantworten sind folgende Fragen: 1. Sind die im Strafbefehl vom 29. Mai 2018 erwähnten vier Arztzeugnisse inhaltlich unwahr?