A.________ liess sich wissentlich und willentlich eine Urkunde ausstellen, von der er wusste, dass sie inhaltlich unwahr (Arbeitsunfähigkeit von 100% statt 50%) und durch ihre Verwendung geeignet und bestimmt war, die Suva dazu zu veranlassen, ihm entsprechend der ärztlichen Bescheinigung Versicherungsleistungen für einen Erwerbsausfall von 100% anstatt von 50% auszubezahlen, mit dem Ziel, sich in diesem Umfang einen unrechtmässigen Vermögensvorteil zu verschaffen, auf den er keinen Anspruch hatte.