Er bediente sich hierfür zwar keinen besonderen betrügerischen Machenschaften, spielte er der SUVA und den Ärzten doch nicht in einer eigentlichen Inszenierung Schmerzen und Beeinträchtigungen vor. Jedoch täuschte er die Ärzte und die SUVA über seine eigentliche Arbeitstätigkeit und damit über den Umfang der Einschränkung in der Arbeitsfähigkeit, indem er vorgab, zu 100% als Gerüstbauer zu arbeiten, obwohl er in Wahrheit der faktische Geschäftsführer der G.________ GmbH war und somit grösstenteils eine Bürotätigkeit – mithin keine schwere körperliche Arbeit – ausführte.