Urteil des Bundesgerichts 6B_1222/2016 vom 5. April 2017 E. 6.2.3 mit Hinweis). Arglist wurde daher auch angenommen, wenn die vorgegebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Ärzte und die Sozialversicherungsanstalt nicht ohne weiteres durchschaubar war (Urteil des Bundesgerichts 6B_1029/2013 vom 24. Februar 2014 E. 2.4). 12.8.3 Subsumtion Die Vorinstanz erwog dazu Folgendes (S. 45 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 274): Beweiswürdigend ist das Gericht zum Schluss gekommen, dass A._____