12.8 Rechtliche Würdigung 12.8.1 Ergebnis der Vorinstanz und Argumente des Beschuldigten bzw. der Verteidigung Die Vorinstanz kam zum Schluss, der Beschuldigte habe die SUVA durch die Einreichung inhaltlich falscher Arztzeugnisse (Falschurkunden) über den Grad seiner Arbeitsunfähigkeit und damit über die Höhe seines Taggeldanspruchs bewusst arglistig getäuscht und sie dazu bewogen, ihm aufgrund dieses Irrtums zu hohe Taggelder auszubezahlen und sich dadurch selber am Vermögen zu schädigen. Damit habe der Beschuldigte den objektiven und subjektiven Tatbestand des Betrugs erfüllt (zum Ganzen pag. 18 274 f.).