Ausgehend von einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit entrichtete sie der G.________ GmbH für den Beschuldigten in der Folge Taggelder von insgesamt CHF 10‘401.75, obwohl der Beschuldigte nur auf die Hälfte davon Anspruch hatte. Die SUVA bezahlte somit CHF 5‘200.90 zu viel und schädigte sich dadurch in diesem Umfang am Vermögen. 12.8 Rechtliche Würdigung 12.8.1 Ergebnis der Vorinstanz und Argumente des Beschuldigten bzw. der Verteidigung