Dasselbe erwähnte er später gegenüber seinem Hausarzt Dr. F.________. Die Ärzte E.________ und F.________ wurden durch diese Angaben des Beschuldigten dazu bewogen, ihm eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit zu bescheinigen. Am 6. November 2014 meldete der Beschuldigte seinen Unfall der SUVA und hielt im entsprechenden Formular fest, er arbeite für die G.________ GmbH zu 100% als Gerüstbauer und sei aufgrund seines Unfalls vom 14. Oktober 2014 in diesem Umfang arbeitsunfähig.