16 12.7 Beweisfazit / Rechtserheblicher Sachverhalt Der Beschuldigte erlitt am 14. Oktober 2014 auf einer Baustelle in O.________ einen Unfall und begab sich daraufhin in ärztliche Behandlung. Im R.________ (Notfall) gab er gegenüber Dr. E.________ an, (nur) als Gerüstbauer zu arbeiten und verschwieg damit, dass er als faktischer Geschäftsführer der G.________ GmbH im Umfang von 50% auch leitend und administrativ tätig war und diese Tätigkeiten auch nach seinem Unfall weiterführte. Dasselbe erwähnte er später gegenüber seinem Hausarzt Dr. F.___