Zusammengefasst beträgt der Vermögensschaden der SUVA somit 50% von CHF 10‘401.75 (= bezahlte Taggeldleistungen), mithin CHF 5‘200.90. 12.6.4 Zur Frage, was der Beschuldigte mit seinem Vorgehen beabsichtigte Der Beschuldigte zielte mit seinem Vorgehen zweifellos darauf ab, dass ihm die SUVA Taggelder ausrichtete, auf die er in diesem Umfang keinen Anspruch hatte. Er beabsichtigte mit anderen Worten, sich und/oder die faktisch von ihm geführte G.________ GmbH ohne Rechtsgrund zu bereichern.