05 002 018 Z. 29 ff.). Die SUVA ihrerseits benötigte zur Prüfung des vom Beschuldigten gemeldeten Unfalls die Arztzeugnisse der behandelnden Ärzte und forderte den R.________ (Notfall) (pag. 14 001 192) und Dr. F.________ daher auf, ihr die Unfallscheine (Arztzeugnisse UVG) einzureichen, was dann auch geschah (pag. 14 001 198, pag. 14 001 202 und pag. 14 002 209). Damit gaben die beiden Ärzte ihren Irrtum über die Art der Tätigkeit des Beschuldigten bei der G.______