Manchmal etwas Kleines im Rahmen von Anweisungen, aber sonst eigentlich nichts.». Zudem konnten sich auch die Mitarbeiter C.________ und N.________ nicht daran erinnern, den Beschuldigten in ihrer Zeit als Angestellte der G.________ GmbH jemals auf dem Gerüst arbeiten gesehen zu haben (pag. 05 005 003 Z. 59 ff. bzw. pag. 05 003 006 Z. 184 ff.). Für sie alle –