In der Berufungsverhandlung stellte sich der Beschuldigte auf den Standpunkt, nach seinem Unfall nicht wie von der Vorinstanz angenommen zu 50% gearbeitet zu haben, sondern pro Tag nur ca. zweimal telefoniert zu haben und pro Woche einmal auf die Baustelle gegangen zu sein, um nachzuschauen (pag. 19 361 Z. 235 ff.). Auf Frage, wieviel Prozent die Tätigkeit, die er nach seinem Unfall ausgeführt habe, ungefähr ausgemacht habe, erklärte er weiter: «Ich würde mal sagen pro Woche ca. 4-5 Stunden. Dann wären das pro Monat ungefähr 20 Stunden – im Maximum.» (pag. 19 361 Z. 253 ff.).