13 vom 14. Oktober 2014 noch habe wahrnehmen können, erklärte der Beschuldigte, er habe nicht mehr auf dem Gerüst arbeiten, «Erledigungen und so» aber «schon noch erledigen» können. Er sei die Kontaktperson für die Vergabe von Unterakkordarbeiten gewesen. Das sei gar nicht anders gegangen (pag. 05 002 021 Z. 129 ff.). Die Frage, wieso er der SUVA [dennoch] gemeldet habe, zu 100% arbeitsunfähig zu sein, beantwortete der Beschuldigte wie folgt (pag. 05 002 021 Z. 137 ff.): Ich frage Sie, heisst das Arbeiten, wenn ich zu Hause liege und telefoniere?