05 002 010 Z. 346 f). Nach Erlass des Strafbefehls bestätigte der Beschuldigte gegenüber der Staatsanwältin am 26. April 2018 erneut, er habe auf dem Gerüst gearbeitet und die G.________ GmbH geführt, «also beides» gemacht (pag. 05 002 020 Z. 102). Auf Frage, weshalb er in der Einvernahme vom 31. Januar 2017 bei den Arbeiten, die er für die G.________ GmbH gemacht habe, den Gerüstbau nicht aufgezählt habe, meinte der Beschuldigte (pag. 05 002 020 Z. 113 ff.): Das läuft auch darunter. Ich habe die Leute angewiesen und selber auch gearbeitet. Ich hatte auch ein Team und habe mitgearbeitet.