05 002 003 Z. 87 ff.): «Ich habe die Leute angestellt, habe die Arbeiten eingeteilt, Programm gemacht, die Leute auf die Baustellen verteilt, einfach alles, was ein Chef so machen muss.». Diese Tätigkeit konnte der Beschuldigte auch nach dem Unfall ohne weiteres weiterführen, was er gemäss seinen Aussagen in derselben Einvernahme auch machte. Konkret erwähnte er, er habe (nach dem Unfall) zwar nicht mehr als Gerüstbauer selber tätig sein können, aber auf die Baustelle sei er gegangen, «um zu vermessen und [um] Instruktionen zu geben» (pag. 05 002 010 Z. 346 f).