14 001 379 ff.). 12.5 Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen zum Vorwurf des Betrugs Bestritten und beweismässig zu klären sind im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Betrugs folgende Fragen: 1. Täuschte der Beschuldigte die SUVA über die von ihm bei der G.________ GmbH ausgeübte Tätigkeit? 2. Befand sich die SUVA in einem Irrtum, als sie dem Beschuldigten für den von diesem gemeldeten Unfall vom 14. Oktober 2014 Versicherungsleistungen in der Höhe von CHF 10‘401.75 ausrichtete? 3. Entstand der SUVA dadurch ein Schaden und wenn ja, in welcher Höhe?