11 chen Bruttolohn von CHF 6‘700.00 plus Zulagen von total CHF 1‘530.00 zu verdienen. Am 3. Dezember 2014 stellte der erstbehandelnde Arzt des R.________ (Notfall), Dr. E.________, für den Beschuldigten ebenfalls ein Arztzeugnis UVG aus und bescheinigte dem Beschuldigten – entsprechend seinem ersten Zeugnis vom 14. Oktober 2014 (vgl. pag. 14 001 186) – eine Arbeitsunfähigkeit von 100% vom 15. bis 18. Oktober 2014. Weiter vermerkte Dr. E.________, die Weiterbehandlung des Beschuldigten erfolge durch dessen Hausarzt Dr. F._____