Ärzte seien dazu verpflichtet, ihre Zeugnisse nach bestem Wissen und Gewissen zu verfassen und keine Gefälligkeitszeugnisse auszustellen. In casu habe schliesslich nicht einmal die SUVA die Echtheit der fraglichen Arztzeugnisse in Frage gestellt. Insgesamt seien die Arztzeugnisse von Dr. E.________ und Dr. F.__