und Dr. F.________ nicht verpflichtet gewesen seien, den Beschuldigten zu fragen, was für eine Funktion er im Betrieb habe und ob er beispielsweise andere Arbeiten als «Gerüstbau» ausführen könnte. Ferner habe die Vorinstanz verkannt, dass es höchst unwahrscheinlich sei, dass der Beschuldigte gleich zwei Ärzte über seinen Gesundheitszustand getäuscht haben soll, um eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt zu bekommen. Ärzte seien dazu verpflichtet, ihre Zeugnisse nach bestem Wissen und Gewissen zu verfassen und keine Gefälligkeitszeugnisse auszustellen.